Alles was Recht ist Mai 2015

Eigentumswohnung: Wer gegen die Gemeinschaft verliert, muss nicht unbedingt bezahlen

Entstehen einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen eines Prozesses gegen einen einzelnen Eigentümer der Anlage "Kosten der Rechtsverfolgung" (hier unter anderem eines Rechtsanwalts), so ist es nicht erlaubt, diesen Aufwand über die Jahresabrechnung komplett "auf den betreffenden Eigentümer zu verlagern". Sie müssen im so genannten Kostenfeststellungsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden. 

(LG Frankfurt am Main, 2/13 S 75/13)

 

Wohnungskündigung: Monatelang keine Miete gezahlt, muss nicht unbedingt "verziehen" werden

Hat ein Mieter mehrere Monate lang keine Miete überwiesen und führt er das auf seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zurück, bleibt er aber nach seiner Gesundung immer noch Mieten schuldig, so kann ihm der Vermieter fristlos, hilfsweise ordentlich kündigen. Überweist nun der Mieter die aufgelaufenen Mietbeträge, so hat er damit den fristlosen Auszug aus der Wohnung vermieden; die ordentliche (fristgerechte) Kündigung braucht vom Vermieter aber nicht mehr zurückgenommen zu werden. (LG Berlin, 67 S 290/14)

 

Schönheitsreparaturen: "Weißeln" ist eine unzulässige Farbvorgabe

Soll ein Mieter nach dem Mietvertrag Decken und Wände am Ende des Mietverhältnisses „weißeln“, so ist diese Schönheitsreparaturklausel unzulässig. Der Mieter muss die Arbeiten nicht durchführen – wozu dann auch andere Reparaturen zählen. In dem Fall wurde der ausziehende Mieter auch davon befreit, die (hier: 59) Bohrlöcher zu verputzen. Der Vermieter habe ferner nicht das Recht, einen Maler mit den Renovierungen zu beauftragen und die Rechnung aus der Kaution des Mieters zu bezahlen. Das Argument des Vermieters, dass der allgemein verwendete Ausdruck „Weißeln“ gleichbedeutend mit „Streichen“ sei, zog nicht. Das Gericht sah darin eine unzulässige Farbwahlvorgabe. (AmG München, 473 C 32372/13)

 

Eigentumswohnung: Wer sich um die Fenster "kümmern" muss, darf deren Ausführung bestimmen
Legt die Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentumsanlage fest, dass die einzelnen Eigentümer verpflichtet sind, die Fenster instand zu halten, so schließt das auch deren Austausch ein. Deshalb darf die Eigentümerversammlung einem Eigentümer nicht untersagen, statt der bisherigen Schwingflügelfenster Dreh- oder Kippfenster einsetzen zu lassen. (Nach dem Motto "Wer die Musik - neue Fenster - bestellen muss, der hat sie auch zu bezahlen und darf deshalb auch darüber befinden, wie sie funktionieren sollen".) 

(LG Hamburg, 318 S 133/13)

 

Mietrecht: Missachtetes Konkurrenzverbot berechtigt fristlosen Auszug + "25 Prozent"
Verletzt ein gewerblicher Vermieter den mit einem Mieter vereinbarten Konkurrenzschutz im selben Komplex, indem er einen fast gleichartigen Betrieb mit nebeneinander liegenden Eingangstüren als weiteren Mieter aufnimmt, so kann der erste Mieter fristlos kündigen. Ferner kann er den Mietzins für die restliche Mietzeit ("Verletzung des Konkurrenz-Schutzes") um 25 Prozent mindern. (OLG Düsseldorf, 24 U 157/12)

 

Zivilrecht: Für eine private Ferienwohnung gibt's keine Nutzungsausfall-Entschädigung
Ist eine selbst genutzte Ferienwohnung durch das Verschulden eines anderen vorübergehend nicht nutzbar, so kann der Eigentümer keine Nutzungsausfall-Entschädigung verlangen. Das Landgericht Itzehoe: Die Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfallschadens "muss auf Gegenstände beschränkt bleiben, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise angewiesen ist". Normalerweise werde eine Ferienwohnung "auch in wohlhabenden Bevölkerungskreisen" nicht als Gegenstand betrachtet, den man "haben müsse". Es handelt sich vielmehr regelmäßig um ein "Liebhaberobjekt", nicht um einen "Bedarfsgegenstand" - solange die Wohnung nicht auch vermietet wird. (LG Itzehoe, 11 S 88/12)

 

Rundfunkbeitrag: "Geräte" müssen nicht vorhanden sein

Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag nach dem Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag verstößt nicht gegen "höherrangige verfassungsrechtliche Vorgaben". Dies auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass für Haushalte, die weder über ein Radio noch über ein Fernsehgerät verfügen, der 17,98 Euro pro Monat zu zahlende Beitrag genauso hoch ist wie für Haushalte mit mehreren solcher Geräte. Es trifft auch nicht zu, dass der Beitrag eine "Steuer" sei. Denn Merkmal einer Steuer ist es, dass eine konkrete Gegenleistung nicht geliefert wird. (VwG Minden, 11 K 2865/13)

 

Mietrecht: Ein Teil der Kaution darf für Betriebskosten-Nachzahlung einbehalten werden

Ist ein Mieter ausgezogen und ergibt sich aus der Abschlussrechnung der Nebenkosten ein Minus für den Vermieter, so darf der das mit Geld aus der Mietkaution ausgleichen, die der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses hinterlegt hatte. Dabei sei zu beachten, so das Amtsgericht Gießen, dass der Sicherheitsbetrag maximal bis zum Ende der Abrechnungsfrist zurückbehalten werden darf. (AmG Gießen, 48 C 352/11)

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