Jetzt wird es ernst: Bußgeld droht mit fehlenden Energieausweis

Nach § 16a EnEV muss schon seit 2014 auf bestimmte Angaben aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen hingewiesen werden. Dies aber nur, wenn tatsächlich der Energieausweis vorhanden ist. Werden die Angaben trotz Energieausweis nicht angegeben, ist künftig nicht nur mit Abmahnung, sondern auch mit einem hohen Bußgeld/Strafgeld zu rechnen. Die entsprechende Bußgeldvorschrift trat am 1. Mai 2015 in Kraft. Liegt kein Energieausweis vor, kann dennoch ein Inserat erfolgen. Hier empfiehlt sich jedoch der Hinweis im Inserat, dass ein Energieausweis nicht vorhanden ist. Ganz wichtig: Bei der Besichtigung des Objektes muss ein Energieausweis aber vorhanden sein. Wir als Ihr Immobilienmakler erstellen Ihnen diesen Energieausweis kostenlos bei Verkauf von Wohnhäusern. Die Erstellung erfolgt bereits innerhalb von wenigen Tagen nach Auftragserteilung, so dass wir hier keine Zeit verlieren und Besichtigungen umgehend durchführen können. Natürlich erstellen wir auch Energieausweise für Wohnhäuser kostenpflichtig für Hauseigentümer, die nicht an Verkauf oder Vermietung denken, bzw. die Selbstvermarktung anstreben. Die Erstellung ist kostengünstig und kann für den Raum Dortmund, Schwerte, Witten, Bochum, Unna, Herdecke angeboten werden. Bitte erfragen Sie hierzu unsere Konditionen telefonisch oder per Email.

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