Kosten für Beseitung von Mietschäden absetzbar?

Sind Aufwendungen für die Beseitigung von Mietschäden beim Auszug aus einer Mietwohnung absetzbar? – Das Finanzgericht in Sachsen-Anhalt sagt: Nur bedingt. Auch bei einem beruflich veranlassten Umzug können Aufwendungen für die Beseitigung von Mietschäden in der bisherigen Wohnung nicht abgezogen werden, wenn sie unabhängig vom Umzug dem Steuerpflichtigen ohnehin entstanden wären und nicht durch die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages bedingt sind. So wären zum Beispiel Renovierungskosten auch bei einem späteren Auszug aus privaten Gründen entstanden. Sie sind daher der Privatsphäre zuzurechnen und nicht als Werbungskosten abzugsfähig.

Quelle: ivd

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