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Mietvertrag mit Schlüsseln und Kugelschreiber

Immobilienvermietung: Das müssen Sie als Vermieter zur Kaution wissen

Bei der Vermietung Ihrer Immobilie ist die Kaution für Sie als Eigentümer eine wichtige Sicherheit. Doch wie hoch darf sie maximal sein und wie legt man diesen Betrag am besten zurück? Nachfolgend verschaffen wir einen Überblick der wichtigsten Aspekte.

Wofür ist die Kaution so wichtig?

Die Kaution wird vor Beginn des Mietverhältnisses von dem neuen Mieter an den Vermieter gezahlt und dient dem Eigentümer als Mietsicherheit bei gewissen Vorkommnissen. Dazu zählen alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, die von dem Mieter nicht eingehalten werden. Kommt der neue Bewohner Ihrer Immobilie also nicht seinen Mietzahlungen nach, hält sich nicht an vereinbarte Absprachen oder hinterlässt Schäden in der Wohnung? Dann sind Sie abgesichert und können einen Teil oder je nach Schaden die gesamte Kaution einbehalten. Liegt keine dieser Situationen vor, erhält der Mieter nach seinem Auszug den vollständigen Betrag zurück.

Höhe und Zahlung der Kaution

Geldscheine

Die Höhe der Kaution ist gesetzlich festgehalten und darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Verlangen Sie als Vermieter einen höheren Betrag, muss der Mieter diesen nicht zahlen. Die vereinbarte Kaution muss im Mietvertrag festgehalten werden und bei einer möglichen Mieterhöhung ändert sich an diesem Betrag nichts.

Die Kaution wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die Zahlung kann in Form eines Geldbetrages, der sogenannten Barkaution oder als Mietbürgschaft von Privatpersonen oder Banken erfolgen. Zahlt der Mieter den Betrag bar, hat er jedoch das Recht, in drei gleichen Raten und nicht direkt vollständig zu zahlen. Bei der Mietbürgschaft hinterlegt der Mieter vor dem Einzug die Bürgschaftsurkunde bei dem Vermieter und behält sein Geld ein. Sie als Eigentümer sind so gleichermaßen abgesichert wie bei der Barkaution.

Nichtzahlung der Kaution

Ist der Mieter mit seiner, im Mietvertrag vereinbarten, Kautionszahlung mindestens in Höhe von zwei Monatskaltmieten in Verzug, sind Sie als Eigentümer berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Dies gilt jedoch nur, wenn das Mietverhältnis nach der Mietrechtsreform in 2013 geschlossen wurde, für ältere Mietverträge ist die Rechtsgrundlage nicht eindeutig.

Anlage der Mietkaution

Vermieter in Deutschland sind laut Mietrecht verpflichtet, die erhaltene Kaution ordnungsgemäß anzulegen. Das bedeutet, Sie müssen den Betrag strikt getrennt und insolvenzsicher von Ihrem übrigen Vermögen trennen und auf ein dafür vorgesehenes Konto legen. Außerdem muss die Kaution dort zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen geführt werden, da die Zinsgewinne dem Mieter zustehen. Bei seinem Auszug müssen Sie den Zinsgewinn zur Summe der Kaution dazurechnen und an den Mieter zurückzahlen. Er versteuert den Betrag dann ebenfalls durch den Zinsabschlag.

Sie möchten weitere Informationen zur Kautionszahlung und der Vermietung Ihrer Immobilie erhalten? Dann kontaktieren Sie uns, wir von Dörnhoff Immobilien beraten Sie gerne.

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