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Waage aus Steinen

Grundsteuer 2022 – was bedeutet das für Sie?

Jedes Jahr müssen Besitzer die Grundsteuer an das Finanzamt entrichten. Ab dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 muss diese aber neu ermittelt werden. Die Änderungen bekommen Immobilienbesitzer aber dieses Jahr bereits zu spüren – auch wenn die neue Grundsteuer erst ab 2025 gültig ist.

Mit dem Abschluss der Einheitsbewertung schlagen die Finanzämter einen neuen Weg in der Anrechnung des Grundstückswertes ein. Einen Weg, der eine unfaire Berechnung verhindern soll. Zudem soll das gesamte Grundsteuer-System durch die Neugestaltung unbürokratischer werden. Um das zu erreichen, müssen die Ämtern relevante Objektdaten erheben und das erfordert die Kooperation aller Grundstücks- und Immobilienbesitzer.

Was fordern die Ämter?

Da die alte Erhebung des Grundsteuerwertes 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde, müssen Eigentümer Angaben zu Ihrem Objekt in einer sogenannten Feststellungserklärung machen. So kann der Grundsteuerwert neu berechnet werden. Die spezielle Steuererklärung geht an das zuständige Finanzamt und enthält unter anderem folgende Informationen:

  • Wohn- und Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Baujahr der Immobilie
  • Grundstückslage

Der Stichtag für die anzugebenden Auskünfte ist der 01.01.2022. Nach aktuellem Stand haben Eigentümer bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, die Feststellungserklärung einzureichen. Auch wenn die neue Grundsteuer erst ab 2025 gültig ist, muss diese dennoch jährlich weitergezahlt werden.

Welche Berechnungsmodelle gibt es?

In Zukunft wird es kein einheitliches Modell für die Berechnung der Grundsteuer geben. Je nach Bundesland weichen die Methoden voneinander ab. In den Flickenteppich der Berechnungsmodelle sind verschiedene Varianten vernäht, da sich nicht jedes Bundesland für das Bundesmodell entschieden hat. Folgende Länder gehen einen Sonderweg:

Wer der Grundsteuerschuldner ist, hängt davon ab, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt als Eigentümer im Grundbuch steht. Der 1. Januar eines Jahres gilt dabei nach &sect 17 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und &sect 22 des Bewertungsgesetzes (BewG) als Frist.

Sind Sie unsicher, was für die Berechnung der Grundsteuer wichtig ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: &copy stadtratte/Depositphotos.com

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