Der Moment, in dem eine Immobilie als vollständig abbezahlt gilt, ist für viele Eigentümer ein wichtiger Meilenstein. Doch was bedeutet „abbezahlt“ genau, und wann ist dieser Zustand tatsächlich erreicht?
Ab wann gilt das Bestellerprinzip? Ab wann gilt die Mietpreisbremse?
Dies sind zwei Fragen, die in den letzten Wochen immer häufiger gestellt werden. Beide Vorhaben sind in einem Gesetzgebungsverfahren verbunden, sodass die Frage einheitlich beantwortet werden kann. Das Mietrechtsnovellierungsgesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren, welches voraussichtlich nicht vor Februar abgeschlossen sein wird. Bestellerprinzip und Mietpreisbremse würden dann zum 1. April 2015 in Kraft treten. Verzögert sich das Verfahren, verschiebt sich auch der Zeitpunkt des Inkrafttretens. Wichtig zu wissen ist, dass 1. beide Regelungen noch nicht ab dem 1. Januar 2015 gelten und 2. inhaltlich noch Korrekturen möglich sind, was in auch in einer Verzögerung münden kann.