Aktuelle Immobilienthemen

Koalition einigt sich – IVD kündigt Verfassungsklage an

In der Praxis bedeutet dies, dass künftig in fast allen Fällen die Vermieter die Provision für die Wohnungsvermittlung zu zahlen haben. Wohnungssuchende werden damit künftig deutlich weniger freie Wohnungen angeboten bekommen. Die Regelung bricht eindeutig mit dem Koalitionsvertrag und ist nicht verfassungsgemäß. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, wird der IVD eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Gegen die Form des unechten Bestellerprinzips bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, die der Mainzer Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Friedhelm Hufen in einem Rechtsgutachten festgestellt hat.

Gemäß Koalitionsvertrag sollte im Rahmen der Wohnungsvermittlung bei der Frage, wer den Makler bezahlt, das marktwirtschaftliche Prinzip gelten. Es sollte derjenige den Makler bezahlen, der ihn bestellt. Dabei sollte es möglich sein, dass sowohl Vermieter wie auch Wohnungssuchende den Makler bestellen können. Fälle, in denen der Mieter die Provision zahlt, sind nach der vorgeschlagenen Formulierung des Gesetzes rein theoretischer Natur und praktisch nicht denkbar. Die Konsequenz wird sein, dass Makler keine Aufträge durch Wohnungssuchende mehr annehmen würden. Das Risiko, dass die Wohnung dem Suchenden nicht zusagt und der Wohnungsvermittler die Wohnung aufgrund der nun vorliegenden Gestattung keinem anderen Interessenten provisionspflichtig anbieten kann, ist für den Vermittler zu hoch. Davon betroffen sind insbesondere Wohnungssuchende, die von einer Stadt in die andere umziehen. Ein Makler kann ihm keine Wohnung mehr anbieten, die er schon in seinem „Bestand“ hat, auch wenn der Wohnungsuchende dafür bezahlen möchte. Das ist praxisfremd und wird den Interessen von Wohnungssuchenden nicht gerecht.

Quelle: http://ivd.net/der-bundesverband/pressedetail/archive/2015/february/article/koalition-einigt-sich-auf-unechtes-bestellerprinzip-ivd-kuendigt-verfassungsklage-an.html

Gerne beraten wir Sie hier, was Sie als Mietobjekt Suchender oder als Vermieter zukünftig beachten müssen. In vielen Fällen haben wir bereits nach dem Bestellerprinzip gearbeitet. Soll heißen, wer bestellt, der bezahlt. Vermieter honorieren in der Regel gerne unsere Dienstleistung und unsere professionelle Herangehensweise bei der Vermietung einer Wohnimmobilie. Darüber hinaus sind in diesem Falle die Maklerrechnungen auch steuerlich geltend zu machen. Ein großer Vorteil.

Das Bestellerprinzip wird ab voraussichtlich ab 01. April 2015 in Kraft treten.

Zurück zur News-Übersicht