Energieausweis für Ihre Immobilie

Pflicht zur Vorlage bei Besichtigung

Im Falle von Neuvermietung oder Verkauf müssen sich Eigentümer rechtzeitig um einen gültigen Ausweis für das Gebäude kümmern. Spätestens bei der Objektbesichtigung muss er den Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Da die Modernisierungsempfehlungen ab Mai 2014 verpflichtender Bestandteil des Energieausweises sind, hat der Ausweis sinnvolle und kostengünstige Modernisierungsempfehlungen zu enthalten. Die Ausweisart, verbrauchs- oder bedarfsorientiert, muss für das Gebäude zugelassen sein. Diesen Energieausweis erstellt die Firma Dörnhoff Immobilien für Sie. Und dies zu sehr günstigen Konditionen.

15.000 Euro Strafe bei Missachtung möglich

Der Pflicht, einen gültigen Energieausweis zu besitzen, sollten Eigentümer in jedem Fall nachkommen. Bei Vertragsabschluss müssen sie Mietern, Pächtern oder Käufern ein Exemplar oder eine Kopie des Ausweises aushändigen. Die Nichtvorlage kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 15.000 Euro Strafe geahndet werden. Künftig sind zudem unabhängige Stichprobenkontrollen von Energieausweisen durch die Länder möglich.

Wie bekomme ich den Energieausweis?

Nichts leichter als das. Unsere Verkäufer erhalten den Energieausweis kostenlos mit dem Verkaufsauftrag Ihrer Immobilie. Sie möchten selber den Verkauf organisieren? Auch kein Problem. Wir erstellen den Energieausweis für 1-Familienhäuser schon ab 100,- €, zzgl. 19 % MwSt. Rufen Sie uns an: 0231/7924066 oder schreiben uns eine Email: Schreiben Sie uns

Energieausweiserstellung

Energieausweis

Durch Energieausweise sollen Kaufinteressenten für Eigentumswohnungen und Interessenten für Mietwohnungen eine Information über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, sowie die Energieeffizienzklasse des Gebäudes erhalten. Wohnungs- und Hausbesitzer müssen Mietern und Eigentümern schon seit 01. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen. Pflicht wurde nun ab 01. Mai 2014 verschärft. Dann tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Kunden von der Firma Dörnhoff Immobilien nutzen den großen Vorteil, dass die Firma Dörnhoff Immobilien schnellstmöglich Energieausweise erstellen kann. Und dies für Kunden zur Zeit kostenlos!

Ordnungswidrigkeiten erheblich erweitert

Wie auch die EnEV 2009 verweist die neue EnEV 2014 auf das geltende Energieeinsparungsgesetz (EnEG) – im Falle der EnEV-Novelle ist es das neue EnEG 2013. In diesem Gesetz sind die jeweiligen Bußgelder geregelt, die bei Ordnungswidrigkeit anfallen können. Bis zu 15.000 Euro Bußgeld drohen wenn ein Verpflichteter vorsätzlich oder leichtfertig: den Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung nicht wie gefordert übergibt oder vorlegt, oder wenn er die Pflichtangaben in kommerziellen Anzeigen nicht veröffentlicht. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns. Innerhalb von wenigen Tagen nach Begutachtung Ihrer Immobilie haben Sie den kostenlosen Energieausweis in Ihren Händen.